
Das Bayerische Kabinett hat nur knapp eine Woche nach Fristende der Stellungnahme der Bürger die Weichen für die Änderung des Alpenplans gestellt – dem Bau der Skischaukel am Riedberger Horn steht somit kaum noch etwas im Weg. Die Bedenken der Naturschützer und Experten einmal ausgenommen.
In einem Eilverfahren hat die Bayerische Regierung am 28. März 2017, innerhalb von nur drei Werktagen und entgegen aller Bedenken von Experten und Hunderten von Bürgern, die Änderung des seit mehr als 40 Jahren bestehenden Alpenplans durchgewunken und damit der Skischaukel Riedberger Horn den Weg geebnet.
Skischaukel Riedberger Horn
Die Skigebiete Balderschwang und Grasgehren sollen durch die geplante Skischaukel über das Riedberger Horn miteinander verbunden werden. Bisher ist das Riedberger Horn einer der schönsten Skitourenberge der Bayerischen Alpen. Es ist nur rund eine Autostunde von meinem Heimatort entfernt. Alpin Skifahren konnte man für mich daher schon immer in Balderschwang und in Grasgehren. Aber eine Verbindung dazwischen? Brauchte man nicht, man musste sich nur zu Beginn des Tages entscheiden, wo man heute unterwegs sein wollte. Das Riedberger Horn lag immer irgendwie dazwischen. War eine Art Ruhepol. Und irgendwie hatte man nie daran gedacht, dass sich das einmal ändern sollte. Es hat aber nicht nur einen persönlichen Wert, sondern ist vor allem ein wichtiges Biotop und liegt in der Ruhezone C des Alpenplans. Die geplante Lifttrasse soll durch einen streng geschützten Bereich der Alpen verlaufen. In der sogenannten Schutzzone C des Alpenplans sind solche Bauprojekte unzulässig. Das Gebiet mit seinen Hochmooren und Biotopen ist Heimat vieler bedrohter Pflanzenarten, des unter Artenschutz stehenden Kolkraben und des vom Aussterben bedrohten Birkhuhns. Außerdem ist das Gebiet geologisch äußerst labil. Die geplante Skigebietsverbindung am Riedberger Horn wäre ein Präzedenzfall für einen Eingriff in die Ruhezone C. Durch die Planung sind 25 Hektar Biotopflächen betroffen, 6 Hektar Bergwald sollen gerodet werden und der Lebensraum des Birkwildes würde massiv angegriffen.
Die schnelle Entscheidung des Bayerischen Kabinetts lässt laut DAV und CIPRA die Vermutung zu, dass die Entscheidung bereits im Vorfeld politisch festgelegt war. Diese Vermutung äußerten die beiden Organisationen bereits letzte Woche.

40 Jahre Alpenplan
Der Alpenplan kommt nicht von ungefähr, er ist eine Institution des Naturschutz in Bayern. In den 50er- und 60er-Jahren erschlossen zahlreiche Berggemeinden ihre Gipfel mittels Bergbahnen und Skilifte, sodass ein wahrer „Erschließungshype“ entstand. Die damals einzig staatliche Stelle für Naturschutz in Bayern, die Landesstelle für Naturschutz in München, sah sich gezwungen, auf die massiven Eingriffe zu reagieren und ein Instrument für nachhaltige Entwicklung zu schaffen: Der Alpenplan war geboren. Ein Konzept, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Bayerischen Alpen, ihre Berglandschaft und die alpine Natur damals und in Zukunft gegenüber örtlichen Interessen und vor möglichen weiteren Belastungen zu schützen.
Zur Erreichung dieses Ziels ist der bayerische Alpenraum in die drei Zonen A, B und C unterteilt. Je nach Art sind unterschiedliche Infrastrukturmaßnahmen erlaubt oder untersagt. In der Zone A, die 35 Prozent der Fläche umfasst, ist die Errichtung weiterer Erschließungsanlagen grundsätzlich möglich. Entsprechende Vorhaben werden jedoch auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit überprüft. In der Zone B, die 23 Prozent des bayerischen Alpenraums betrifft, sind Verkehrserschließungen nur unter Berücksichtigung eines strengen Maßstabes möglich. Die viel diskutierte Zone C, die nun für die Skischaukel am Riedberger Horn außer Kraft gesetzt werden soll, umfasst rund 43 Prozent der Alpenfläche. Technische Erschließungen sind hier laut Alpenplan strengstens untersagt.

Durch diese Maßnahmen hat der Alpenplan in seiner nun bald 45-jährigen Geschichte internationalen Vorbildcharakter erlangt. Er hat Bayern, verglichen mit anderen Alpenländern, vor massiven Skigebietserschließung bewahrt und geholfen, die landschaftliche Vielfalt und Ursprünglichkeit des bayerischen Alpenraums zu erhalten. Seit seinem Erlass 1972 hat der Alpenplan unverändert Bestand. Bereits damals ging es auch um die Verbindung der beiden Skigebiete Balderschwang und Grasgehren. Der Alpenplan hat dieses Vorhaben bewusst ausgeschlossen und das Riedberger Horn der Zone C zugeordnet. Bis heute.
Wie geht es weiter?
Die nächsten Verfahrensschritte zur Änderung des Alpenplans dürften eine Expertenanhörung am 27. April 2017 im Bayerischen Landtag und der kurz darauf zu erwartende Beschluss im Landtag sein. Die Naturschutzverbände prüfen nun die Rechtslange, um angemessen auf diesen Beschluss der Staatsregierung reagieren zu können.
Sobald es Neuigkeiten zu diesem Thema gibt, informieren wir euch auch Wild Recreation darüber.
Weitere Infos zu der Skischaukel Riedberger Horn findet ihr beim Deutschen Alpenverein und bei der CIPRA.
Titelbild: Südgrat des Riedberger Horns ©LBV